Artikel 31
Amtliche
Voraussetzung für eine Wellensittichzucht
Ein Hinweis
für diejenige, die mit einer Wellensittichzucht beginnen
wollen.
Hans-Jürgen H. Lenk DSV Nr. 749 (04.2005)
Menschen, welche verantwortungsvoll mit Haustieren
leben und umgehen, erfahren dadurch eine Bereicherung in ihrer
Lebens-Qualität. Das trifft auch für jede verantwortungsvolle
Beschäftigung in einer Zucht zu. Es freut mich besonders,
wenn sich jemand mit dem wunderbaren Hobby " der Zucht von
Wellensittichen" beschäftigen will. Damit auch eingeschätzt
werden kann, auf was man sich einlässt eine Wellensittichzucht
zu betreiben, möchte ich einmal aufzeigen, was hier vorab
zu beachten beziehungsweise zu erfüllen ist. Jede Wellensittichzucht muss in Deutschland amtlich
erfasst und anerkannt werden. Damit das geschehen kann, sind Kenntnisse über die nachfolgenden
Gebiete erforderlich.
Zuchterfassung
Psittakose (Papageienkrankheit) und Ornithose
Zuchtgenehmigung
Gesetzeslage
Nachweisbuch
Fußringbeschaffung
Geschlossene Fußringe
Offene Fußringe
Zuchterfassung
Eine Wellensittichzucht ist leider nicht so ohne weiteres möglich.
Man muss wissen, dass für die Zucht aller Papageienvögel
zu denen auch die Wellensittiche gehören, in Deutschland
eine Zuchtgenehmigung erforderlich ist. Damit kann jede Zucht
amtlich erfasst werden.
Selbst dann, wenn man nur mit einem Paar züchtet und dies
in der Wohnung mit einem angehängten Nistkasten an einen
normalen Vogelkäfig geschieht, macht man sich ohne diese
Zuchtgenehmigung strafbar. Die Ausrede, man wollte gar nicht
züchten, gilt schon deshalb nicht, weil Wellensittiche nur
dann züchten wenn man ihnen eine Gelegenheit dazu bietet.
Durch die Bereitstellung eines Nistkastens ist der Willen für
eine Zucht gegeben.
Die Absicht eine Wellensittichzucht zu beginnen ist bei dem zuständigen
Ordnungsamt oder Veterinäramt zu melden.
Der Grund für eine Zuchterfassung ist:
Es soll vermieden werden, dass sich Seuchen wie zum Beispiel
Psittakose / Ornithose, verbreiten können. Das setzt eine
Erfassung aller Zuchten voraus. Die Verordnung hierfür trat
erstmalig im Jahre 1934 in kraft. Man wollte erkennen können,
wo der Ursprung einer Seuche war, um sie wirksam bekämpfen
zu können.
Damit der Ursprung einer aufgetretenen Seuche ermittelt
werden kann, muss die Erkrankung gemeldet werden, alle Züchter
amtlich erfasst sein und alle gezüchteten Wellensittiche
mit einem amtlichen Fußring versehen werden, den man zur
Identifizierung nutzt. Vorgeschrieben ist auch das Führen
eines Nachweisbuches, in welchem der Verbleib aller Wellensittiche
dokumentiert werden muss. Übrigens so ein Nachweisbuch muss
auch jeder Händler führen.
Früher musste, wenn in einer Zucht diese Krankheit (Psittakose)
ermittelt wurde, der gesamte Stamm getötet werden. Heute
ist das nicht mehr erforderlich, da durch die Einsetzung von
Antibiotikum, das Virus welches für die Krankheit verantwortlich
ist, wirksam ausgerottet werden kann.
Psittakose (Papageienkrankheit) und Ornithose
Diese Krankheiten werden mit einen Virus übertragen. Die
Psittakose wurde etwa 1920 von einem amerikanischen Arzt entdeckt.
Ein mit dem dafür verantwortlichem Virus befallene Wellensittich
kann lange Zeit keinerlei Krankheit- Symptome zeigen. Mit Psittakose
können besonders Papageienvögel infiziert werden. Es
gibt Hinweise dafür, dass auch Hühner und Tauben von
einem ähnlichen Virus befallen werden können. Die hieraus
resultierende Krankheit, nennt man die Ornithose.
Beim Menschen verläuft die Krankheit ähnlich der einer
Grippeerkrankung. Sie ist meldepflichtig. Sie kann bei nicht
Beachtung / Behandlung zum Tode führen. Gott sei Dank hat
die Psittakose (Papageienkrankheit) durch die in der Zwischenzeit
erforschten Heilmittel, seine gefährliche Auswirkung verloren.
Bei kontrollierten Zuchten ist in den letzten Jahren kaum mehr
diese Papageienkrankheit aufgetreten.
Eingeschleppt wird sie jedoch hin und wieder durch illegale Importe.
Zuchtgenehmigung
Die Voraussetzung für die Aushändigung einer Zuchtgenehmigung
ist regional unterschiedlich. Normalerweise wird eine Sachkundenachweisprüfung
für die Zucht von Wellensittichen verlangt.
(Sachkundenachweis über Wellensittiche allgemein, Bedürfnisse,
Pflege, Zuchtablauf, Erkrankungen und Gesetzeslage)
Die Zuchtgenehmigung erhält man nach einer Sachkundenachweisprüfung
bei seinem zuständigen Ordnungsamt oder Veterinäramt.
Es werden auch die örtlichen Gegebenheiten für die
Zucht (der Zuchtraum) auf Eignung überprüft.
Gesetzeslage
Eine Zuchtgenehmigung wird Gemäß § 61 d des Tierseuchengesetzes
in der Bekanntmachung der Neufassung vom 28.03.1980 (BGBI. I
S. 386) der Verordnung zum Schutze gegen die Psittakose und Ornithose
(Psittakose Verordnung) vom 18.06.1975 (BGBI. I S. 1429) in der
zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 1 der Verordnung
über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tierseuchenrechts
in der Fassung vom 10.01.1989 (GV NW S. 46 Vorschriften vom 23.
Mai1991 (BGBI S. 1151) erteilt.
Sie erlaubt die Zucht und den Handel mit Papageien und Sittichen.
Normaler weise sind noch zusätzliche Nebenbestimmungen,
welche in der Zuchtgenehmigung aufgelistet sind, zu berücksichtigen
Nachweisbuch
Das amtliche Nachweisbuch kann auch von den
einzelnen
WS - Verbänden gekauft werden.
|
 |
Es
muss ein amtliches Nachweisbuch (in manchen Regionen ist auch ein
amtlich anerkanntes Computerprogramm zugelassen) geführt werden, wo
der gesamte Bestand aufgelistet ist. Weiter muss zu erkennen sein,
woher die Zuchtvögel stammen und wann sie gekauft wurden. Bei
Selbstzucht muss eingetragen werden, wann sie gezüchtet wurden und
wann / wohin die gezüchteten Wellensittiche abgegeben wurden. Auch der
Tot eines Wellensittichs muss dokumentiert werden. Nicht verwendete
Fußringe sind zwei Jahre nach Bezug auf zu bewahren. Bei Psittakose
muss der Beginn, die Dauer von Behandlungen sowie die Art der
verwendeten Arzneimittel angegeben werden. Das Nachweisbuch
oder ein Datenträger ist nach der letzten Eintragung mindestens zwei
Jahre aufzubewahren.
Einmal im Jahr werden der Zuchtraum, der Zuchtbestand und das
Nachweisbuch / Computerprogramm von einem Veterinär überprüft. Die
Kosten dafür trägt der Züchter. Das Ergebnis des Besuches wird im
Nachweisbuch dokumentiert.
|
|
Tabelle rechts daneben
Jeweilige erste Seite im Nachweisbuch
Auf der jeweiligen ersten Seite sind Angaben über die
Vogelart,
Selbstgezüchtete Vögel,
erworbene Vögel und
abgegebene Vögel
einzutragen. |
 |
|
Tabelle rechts daneben
Jeweilige folge Seite im
Nachweisbuch
Auf der jeweiligen folge Seite sind Angaben über
Abgang durch Tod
Tierärztliche Behandlung
einzutragen. |
 |
Fußringbeschaffung
Die Abgabe von unberingten Wellensittichen ist verboten. Alle
Wellensittiche müssen einen amtlichen Fußring tragen.
Ein Züchter bekommt die amtlichen Fußringe nur, wenn
er eine amtliche Zuchtgenehmigung vorweisen kann.
Amtliche Fußringe dürfen nur von amtlich autorisierten
und anerkannten Verbänden bezogen werden.
Geschlossene Fußringe
So können, wenn man Mitglied ist, zum Beispiel über
den nachfolgend aufgeführten Verband
DSV (Deutsche Standard- Wellensittich- Züchter-
Vereinigung e. V.) Homepage http://www.dsv-ev.de geschlossene
Fußringe bezogen werden. Auf der Homepage
sind Bezugspersonen angegeben, wo man sich über eine Mitgliedschaft
und Fußringbestellung informieren kann. Die Fußringlieferung kann nur
dann erfolgen,
wenn eine Zuchtgenehmigung eingeschickt wurde.
Nebenstehendes Bild zeigt die Metall - und Kunststoffringe der DSV für
das Zuchtjahr 2009 |
|
 |
Wer Wellensittiche zum Ausstellen züchtet,
darf nur geschlossene Fußringe verwenden. Mit dieser Art
von Fußringen wird die Selbstzucht nachgewiesen. Man kann
sie nur in einem bestimmten Alter aufziehen. Auf den geschlossenen
Fußringen sind die erforderlichen Daten für eine genaue
Identifizierung eines Wellensittichs, wie Züchter Nr., Verband,
Geburtsjahr und laufende Nr. eingeprägt. In einem Zeitzyklus
/ Farbzyklus hat der Fußring jedes Jahr eine andere Farbe.
Offene Fußringe
Wer keinem Verband beitreten möchte, kann sich offene Fußringe
beim
"Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe:
Homepage
http://www.zzf.de/
beschaffen.
Das geht aber auch nur dann, wenn er
im Besitz einer Zuchtgenehmigung ist, die er mit der Bestellung
der Fußringe einreichen muss.
| Die bei diesem Verband zu kaufende Fußringe sind offen, sie
können einem Wellensittich in jedem Alter mit einer so genannten
Ringzange angelegt werden. Auch mit so einem Fußring kann ein
Wellensittich identifiziert werden. Auf diesen so genannten offenen
Fußringen sind etwas weniger Informationen als auf den geschlossenen
Fußringen vorhanden. Neben dem jeweiligen Bundesland sind eine
Züchternummer und eine laufende Nummer eingeprägt. Das Alter, in
welchem Jahr der Wellensittich gezüchtet wurde, ist auf diesem Fußring
nicht angegeben. Die Fußringfarbe ist gleich bleibend Silber. |
|
Ringzange |
Wer jetzt immer noch Wellensittiche Züchten
will, dem wünsche ich alles Gute und viel Freude dabei.
Aus meiner langjährigen Erfahrung kann ich versichern, dass
obwohl man in einer Wellensittichzucht viele Rückschläge
erleiden muss, die schönen Momente die weniger Schönen
überdecken.
zurück