Artikel 31
Amtliche Voraussetzung für eine Wellensittichzucht
Ein Hinweis für diejenige, die mit einer Wellensittichzucht beginnen wollen.
Hans-Jürgen H. Lenk DSV Nr. 749 (04.2005)
 

Menschen, welche verantwortungsvoll mit Haustieren leben und umgehen, erfahren dadurch eine Bereicherung in ihrer Lebens-Qualität. Das trifft auch für jede verantwortungsvolle Beschäftigung in einer Zucht zu. Es freut mich besonders, wenn sich jemand mit dem wunderbaren Hobby " der Zucht von Wellensittichen" beschäftigen will. Damit auch eingeschätzt werden kann, auf was man sich einlässt eine Wellensittichzucht zu betreiben, möchte ich einmal aufzeigen, was hier vorab zu beachten beziehungsweise zu erfüllen ist. Jede Wellensittichzucht muss in Deutschland amtlich erfasst und anerkannt werden. Damit das geschehen kann, sind Kenntnisse über die nachfolgenden Gebiete erforderlich.

Zuchterfassung
Psittakose (Papageienkrankheit) und Ornithose
Zuchtgenehmigung
Gesetzeslage
Nachweisbuch
Fußringbeschaffung
Geschlossene Fußringe
Offene Fußringe

Zuchterfassung


Eine Wellensittichzucht ist leider nicht so ohne weiteres möglich. Man muss wissen, dass für die Zucht aller Papageienvögel zu denen auch die Wellensittiche gehören, in Deutschland eine Zuchtgenehmigung erforderlich ist. Damit kann jede Zucht amtlich erfasst werden.
Selbst dann, wenn man nur mit einem Paar züchtet und dies in der Wohnung mit einem angehängten Nistkasten an einen normalen Vogelkäfig geschieht, macht man sich ohne diese Zuchtgenehmigung strafbar. Die Ausrede, man wollte gar nicht züchten, gilt schon deshalb nicht, weil Wellensittiche nur dann züchten wenn man ihnen eine Gelegenheit dazu bietet. Durch die Bereitstellung eines Nistkastens ist der Willen für eine Zucht gegeben.
Die Absicht eine Wellensittichzucht zu beginnen ist bei dem zuständigen Ordnungsamt oder Veterinäramt zu melden.

Der Grund für eine Zuchterfassung ist:
Es soll vermieden werden, dass sich Seuchen wie zum Beispiel Psittakose / Ornithose, verbreiten können. Das setzt eine Erfassung aller Zuchten voraus. Die Verordnung hierfür trat erstmalig im Jahre 1934 in kraft. Man wollte erkennen können, wo der Ursprung einer Seuche war, um sie wirksam bekämpfen zu können.

Damit der Ursprung einer aufgetretenen Seuche ermittelt werden kann, muss die Erkrankung gemeldet werden, alle Züchter amtlich erfasst sein und alle gezüchteten Wellensittiche mit einem amtlichen Fußring versehen werden, den man zur Identifizierung nutzt. Vorgeschrieben ist auch das Führen eines Nachweisbuches, in welchem der Verbleib aller Wellensittiche dokumentiert werden muss. Übrigens so ein Nachweisbuch muss auch jeder Händler führen.
Früher musste, wenn in einer Zucht diese Krankheit (Psittakose) ermittelt wurde, der gesamte Stamm getötet werden. Heute ist das nicht mehr erforderlich, da durch die Einsetzung von Antibiotikum, das Virus welches für die Krankheit verantwortlich ist, wirksam ausgerottet werden kann.

 

Psittakose (Papageienkrankheit) und Ornithose
Diese Krankheiten werden mit einen Virus übertragen. Die Psittakose wurde etwa 1920 von einem amerikanischen Arzt entdeckt. Ein mit dem dafür verantwortlichem Virus befallene Wellensittich kann lange Zeit keinerlei Krankheit- Symptome zeigen. Mit Psittakose können besonders Papageienvögel infiziert werden. Es gibt Hinweise dafür, dass auch Hühner und Tauben von einem ähnlichen Virus befallen werden können. Die hieraus resultierende Krankheit, nennt man die Ornithose.
Beim Menschen verläuft die Krankheit ähnlich der einer Grippeerkrankung. Sie ist meldepflichtig. Sie kann bei nicht Beachtung / Behandlung zum Tode führen. Gott sei Dank hat die Psittakose (Papageienkrankheit) durch die in der Zwischenzeit erforschten Heilmittel, seine gefährliche Auswirkung verloren. Bei kontrollierten Zuchten ist in den letzten Jahren kaum mehr diese Papageienkrankheit aufgetreten.
Eingeschleppt wird sie jedoch hin und wieder durch illegale Importe.

Zuchtgenehmigung
Die Voraussetzung für die Aushändigung einer Zuchtgenehmigung ist regional unterschiedlich. Normalerweise wird eine Sachkundenachweisprüfung für die Zucht von Wellensittichen verlangt.
(Sachkundenachweis über Wellensittiche allgemein, Bedürfnisse, Pflege, Zuchtablauf, Erkrankungen und Gesetzeslage)
Die Zuchtgenehmigung erhält man nach einer Sachkundenachweisprüfung bei seinem zuständigen Ordnungsamt oder Veterinäramt. Es werden auch die örtlichen Gegebenheiten für die Zucht (der Zuchtraum) auf Eignung überprüft.

 

Gesetzeslage
Eine Zuchtgenehmigung wird Gemäß § 61 d des Tierseuchengesetzes in der Bekanntmachung der Neufassung vom 28.03.1980 (BGBI. I S. 386) der Verordnung zum Schutze gegen die Psittakose und Ornithose (Psittakose Verordnung) vom 18.06.1975 (BGBI. I S. 1429) in der zurzeit geltenden Fassung in Verbindung mit § 1 der Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tierseuchenrechts in der Fassung vom 10.01.1989 (GV NW S. 46 Vorschriften vom 23. Mai1991 (BGBI S. 1151) erteilt.
Sie erlaubt die Zucht und den Handel mit Papageien und Sittichen. Normaler weise sind noch zusätzliche Nebenbestimmungen, welche in der Zuchtgenehmigung aufgelistet sind, zu berücksichtigen


 Nachweisbuch                                                   Das amtliche Nachweisbuch kann auch von den einzelnen
                                                                          WS -  Verbänden gekauft werden.

Es muss ein amtliches Nachweisbuch (in manchen Regionen ist auch ein amtlich anerkanntes Computerprogramm zugelassen) geführt werden, wo der gesamte Bestand aufgelistet ist. Weiter muss zu erkennen sein, woher die Zuchtvögel stammen und wann sie gekauft wurden. Bei Selbstzucht muss eingetragen werden, wann sie gezüchtet wurden und wann / wohin die gezüchteten Wellensittiche abgegeben wurden. Auch der Tot eines Wellensittichs muss dokumentiert werden. Nicht verwendete Fußringe sind zwei Jahre nach Bezug auf zu bewahren. Bei Psittakose muss der Beginn, die Dauer von Behandlungen sowie die Art der verwendeten Arzneimittel angegeben werden. Das Nachweisbuch oder ein Datenträger ist nach der letzten Eintragung mindestens zwei Jahre aufzubewahren.

Einmal im Jahr werden der Zuchtraum, der Zuchtbestand und das Nachweisbuch / Computerprogramm von einem Veterinär überprüft. Die Kosten dafür trägt der Züchter. Das Ergebnis des Besuches wird im Nachweisbuch dokumentiert.
 

Tabelle rechts daneben
Jeweilige erste Seite
im Nachweisbuch
Auf der jeweiligen ersten Seite sind Angaben über die
Vogelart,
Selbstgezüchtete Vögel,
erworbene Vögel
und
abgegebene Vögel

einzutragen.

 
Tabelle rechts daneben

Jeweilige folge Seite im Nachweisbuch

Auf der jeweiligen folge Seite sind Angaben über

Abgang durch Tod

Tierärztliche Behandlung

einzutragen.


Fußringbeschaffung

Die Abgabe von unberingten Wellensittichen ist verboten. Alle Wellensittiche müssen einen amtlichen Fußring tragen.
Ein Züchter bekommt die amtlichen Fußringe nur, wenn er eine amtliche Zuchtgenehmigung vorweisen kann.
Amtliche Fußringe dürfen nur von amtlich autorisierten und anerkannten Verbänden bezogen werden.


Geschlossene Fußringe

So können, wenn man Mitglied ist, zum Beispiel über den nachfolgend aufgeführten Verband

DSV (Deutsche Standard- Wellensittich- Züchter- Vereinigung e. V.) Homepage http://www.dsv-ev.de geschlossene

Fußringe bezogen werden. Auf der Homepage
sind Bezugspersonen angegeben, wo man sich über eine Mitgliedschaft und Fußringbestellung informieren kann. Die Fußringlieferung kann nur dann erfolgen,
wenn eine Zuchtgenehmigung eingeschickt wurde.

Nebenstehendes Bild zeigt die Metall - und Kunststoffringe der DSV für das Zuchtjahr 2009

 

 

Wer Wellensittiche zum Ausstellen züchtet, darf nur geschlossene Fußringe verwenden. Mit dieser Art von Fußringen wird die Selbstzucht nachgewiesen. Man kann sie nur in einem bestimmten Alter aufziehen. Auf den geschlossenen Fußringen sind die erforderlichen Daten für eine genaue Identifizierung eines Wellensittichs, wie Züchter Nr., Verband, Geburtsjahr und laufende Nr. eingeprägt. In einem Zeitzyklus / Farbzyklus hat der Fußring jedes Jahr eine andere Farbe.

Offene Fußringe
Wer keinem Verband beitreten möchte, kann sich offene Fußringe beim

"Zentralverband Zoologischer Fachbetriebe: Homepage http://www.zzf.de/ beschaffen.

Das geht aber auch nur dann, wenn er im Besitz einer Zuchtgenehmigung ist, die er mit der Bestellung der Fußringe einreichen muss.

Die bei diesem Verband zu kaufende Fußringe sind offen, sie können einem Wellensittich in jedem Alter mit einer so genannten Ringzange angelegt werden. Auch mit so einem Fußring kann ein Wellensittich identifiziert werden. Auf diesen so genannten offenen Fußringen sind etwas weniger Informationen als auf den geschlossenen Fußringen vorhanden. Neben dem jeweiligen Bundesland sind eine Züchternummer und eine laufende Nummer eingeprägt. Das Alter, in welchem Jahr der Wellensittich gezüchtet wurde, ist auf diesem Fußring nicht angegeben. Die Fußringfarbe ist gleich bleibend Silber.    Ringzange

Wer jetzt immer noch Wellensittiche Züchten will, dem wünsche ich alles Gute und viel Freude dabei. Aus meiner langjährigen Erfahrung kann ich versichern, dass obwohl man in einer Wellensittichzucht viele Rückschläge erleiden muss, die schönen Momente die weniger Schönen überdecken.

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